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Bekanntmachung des Wahlaufsatzes und des Wahltermines für die Ev.-luth. Johannisgemeinde am Sandbach / Cremlingen

 

Am Sonntag, den 10. März 2024 findet in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Gemeindehaus Schandelah (Hordorfer Str. 8) und in der Zeit von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Gemeindehaus Gardessen (Martinsweg 5) die Wahl zum Kirchenvorstand statt.

 

Es sind insgesamt sechs Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Gemeindemitglieder. Es gibt die Wahl- und Stimmbezirke Schandelah und Gardessen.

 

Im Wahl- und Stimmbezirk Schandelah sind vier Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Gemeindemitglieder:

 

  1. Dill, Winfried, 73 Jahre, Rentner, Hindenburgstr. 5; 38162 Schandelah
  2. Halbach, Eveline, 63 Jahre, Hausfrau, Kleiberg 10; 38162 Schandelah
  3. Heinke, Folco, 53 Jahre, Softwareentwickler für elektronische Stellwerke, Eckernkampstr. 8; 38162 Schandelah
  4. Immenroth, Tobias, 52 Jahre, Hochschullehrer, Stobenpfuhl 26A; 38162 Schandelah
  5. Thieleke, Jens, 49 Jahre, Bestatter, An der Kirche 1; 38162 Schulenrode
  6. Wusowski, Olaf, 58 Jahre, Beamter, Jürgensstraße 24; 38162 Schandelah.

 

Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die sie/er wählen will, jedoch nicht mehr als vier Namen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.

 

Im Wahl- und Stimmbezirk Gardessen sind zwei Kirchenverordnete zu wählen. Wählbar sind die in dem Wahlaufsatz genannten Gemeindemitglieder:

 

  1. Bertram, Wilhelm, 68 Jahre, Pensionär, Börwiese 14; 38162 Gardessen
  2. Brandes, Karl Heinrich, 75 Jahre, Rentner, Am Sandbach 17; 38162 Gardessen
  3. Horenburger, Andreas, 55 Jahre, Malermeister, Hinterstraße 5; 38162 Gardessen
  4. Peggau, Stephanie, 38, Sekretärin, Gartenstraße 2C; 38162 Gardessen

 

Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet auf dem amtlich hergestellten und ihm ausgehändigten Stimmzettel die Namen der Personen, die sie/er wählen will, jedoch nicht mehr als zwei Namen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Namen oder kein Name gekennzeichnet oder Zusätze gemacht sind.

 

Gemeindemitglieder, die im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch im Wege der Online-Wahl oder der Briefwahl ausüben. Anträge auf Aushändigung der hierzu erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis zum 7. März 2024 bei dem Kirchenvorstand mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich von der oder dem Wahlberechtigten gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Die Zugangsdaten für die Online-Wahl werden jeder wahlberechtigten Person mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

 

Der Wahlbrief muss bis zum Beginn der Wahlhandlung dem Kirchenvorstand, während der Wahlhandlung der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes zugeleitet werden.

 

Der Kirchenvorstand

 

Erste Bekanntmachung durch den amtierenden Kirchenvorstand

Die Amtszeit unseres Kirchenvorstandes endet im Juni 2024. Die Neuwahl der Kirchenverordneten findet am Sonntag Lätare, den 10. März 2024 statt.

 

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,  seit dem 10. Dezember 2023 der Kirchengemeinde angehören und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind.

 

Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder sind aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand bis spätestens zum 10. Oktober 2023 schriftlich zuzuleiten (Poststr. 4; 38162 Cremlingen). Jedes Gemeindemitglied kann Vorschläge unterbreiten. Es bedarf keiner weiteren Unterstützungen.

 

Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindemitglieder, die am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die am Tage der Wahl seit mindestens fünf Monaten (Frist: 10. Oktober) unserer Kirchengemeinde angehören, die im Wahlbezirk ihren Wohnsitz haben und von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstandes erfüllen.

 

Der Kirchenvorstand

 

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